Modellprojekt Bürgerarbeit

Seidel: Aktivierung im Vordergrund

Das Modellprojekt „Bürgerarbeit“ hat vor allem eine bessere Integration von Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt zum Ziel. „Die Integrationsquote von Arbeitslosen in den 1. Arbeitsmarkt muss weiter erhöht werden. Insbesondere junge Menschen, Alleinerziehende und ältere Leistungsempfänger sollen von verstärkten Integrationsbemühungen profitieren“, sagte Wirtschaftsminister Jürgen Seidel am Montag in Schwerin. Seidel reagierte damit auf Kritik an einer zögernden Einführung des Bundesprogramms.

„Das Projekt setzt sich aus den vier Stufen Beratung/Standortbestimmung, Vermittlungsaktivitäten, Qualifizierung/Förderung und der eigentlichen ´Bürgerarbeit´ zusammen“, sagte Seidel. Damit besteht für 7.000 bis 8.000 Personen die Chance, durch eine intensivierte Betreuung wieder in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert zu werden (Stufe 1-3). „Für ca. 1.600 Personen können im Rahmen der sog. Bürgerarbeit (Stufe 4) sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen im Bereich von zusätzlicher und im öffentlichen Interesse liegender Arbeit geschaffen werden“, so Seidel weiter. Derzeit sind in Mecklenburg-Vorpommern 81 Stellen vergeben. „Damit liegt das Land gleichauf mit Thüringen (81) und vor Berlin (71) und Schleswig-Holstein (22), weitere Genehmigungsverfahren seitens des Bundes laufen“, sagte Seidel.

Aus Mecklenburg-Vorpommern hatten sich im vergangenen Jahr 11 Jobcenter sowie die Optionskommune Ostvorpommern beworben und für das Bundesprojekt einen Zuschlag erhalten. Die von dort eingereichten einzelnen Konzepte sind auf unterschiedliche Zielgruppen ausgerichtet, z. B. ältere Arbeitnehmer oder alleinerziehende Frauen.

Nur solche Teilnehmer, die trotz intensiver sechsmonatiger Aktivierung nicht in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden konnten, werden einen Bürgerarbeitsplatz erhalten. Während der Beschäftigungsphase erfolgt ein begleitendes Coaching mit dem klaren Ziel, schnellstmöglich eine Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu erreichen.

Der Bund gewährt pro Bürgerarbeitsplatz bis zu drei Jahre lang monatlich einen Zuschuss von 900 Euro zum Arbeitsentgelt und 180 Euro zum Sozialversicherungsaufwand des Arbeitgebers (ohne Arbeitslosenversicherung). Gefördert werden Beschäftigungsverhältnisse mit einem zeitlichen Umfang von 30 Wochenstunden und für die Dauer von maximal 36 Monaten.

Pressemitteilung Nr. 59/11 – 14.03.2011 – WM – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus

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