Vogelschutzgebietslandesverordnung ist in Kraft getreten

Kommunen haben damit Planungssicherheit

Mit der Veröffentlichung der Landesverordnung über die Europäischen Vogelschutzgebiete in Mecklenburg-Vorpommern vom 12. Juli 2011 im Gesetz- und Verordnungsblatt M-V Nr. 13 vom 20. Juli 2011 ist diese Verordnung offiziell in Kraft getreten. Damit werden alle vom Land der EU gemeldeten Vogelschutzgebiete nach nationalem Recht unter Schutz gestellt.

Landesweit werden damit 60 Gebiete unterschiedlicher Größe als Europäische Vogelschutzgebiete ausgewiesen.

Schutzzweck dieser Gebiete ist der Schutz der wildlebenden Vogelarten sowie ihrer Lebensräume, die in der Anlage 1 der Verordnung für jedes Schutzgebiet detailliert dargestellt sind.

Der Leiter des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (StALU MM), Hans-Joachim Meier, hebt hervor, dass mit dieser Landesverordnung endlich sicheres Planungsrecht für die Kommunen und Ämter geschaffen worden ist, um eine Vielzahl geplanter Investitionen und Vorhaben im Land genehmigen und umsetzen zu können. In der Landesverordnung sind für jedes Schutzgebiet konkrete Schutzerfordernisse festgeschrieben.

Bei künftigen Planungsvorhaben in diesen Gebieten sind Verträglichkeitsprüfungen hinsichtlich der einzelnen Vogelschutzgebietsziele vorzunehmen.

Im Amtsbereich des StALU MM werden vollständig bzw. teilweise 10 Vogelschutzgebiete ausgewiesen. Das sind folgende Schutzgebiete:

– Wismarbucht und Salzhaff

– Teufelsmoor bei Horst

– Recknitz- und Trebeltal mit Seitentälern und Feldmark

– Kariner Land

– Schlemminer Wälder

– Warnowtal, Sternberger Seen und untere Mildenitz

– Kämmericher Senke

– Nebel und Warinsee

– Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See

– Nossentiner/ Schwinzer Heide

Die Detailkarten zu diesen Schutzgebieten liegen im Bereich Naturschutz des StALU MM zur öffentlichen Einsichtnahme für Interessenten aus. Ansprechpartnerin ist Iris Kossow, Telefon 0381 331 67401, E-Mail: i.kossow@stalumm.mv-regierung.de .

Im Zuge der öffentlichen Anhörung zu dieser Landesverordnung lagen die Entwurfsunterlagen bereits zur Einsichtnahme für die Gemeinden und Träger öffentlicher Belange, die um Stellungnahmen gebeten wurden, u.a. in allen Naturschutzbehörden des Landes und damit auch im StALU MM im Zeitraum vom 4. April bis zum 4. Mai 2011 öffentlich aus.

Pressemitteilung Nr. PM 26 – 2011 – 26.08.2011 – StALU MM HRO – StALU Mittleres Mecklenburg Dienststelle Rostock

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert